Hinweisgeberschutz bei STAHL KREBS (Ernst Krebs KG)

Bei STAHL KREBS nehmen wir die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sehr ernst. Denn nur so können wir unser Unternehmen, seine Mitarbeitenden und unserer Geschäftspartner vor Risiken schützen. Mögliches schweres Fehlverhalten soll so früh wie möglich erkannt und abgestellt werden. Dafür sind wir auf die Aufmerksamkeit und Bereitschaft zur Meldung durch unsere Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und weitere Dritten angewiesen. Wir legen großen Wert auf die Mitteilung Ihrer Beobachtung zu möglichem schwerem Fehlverhalten und haben daher ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das unter folgenden Link rund um die Uhr zu erreichen ist.

https://stahl-krebs.personiowhistleblowing.com

Das System ist gesetzeskonform eingerichtet und kann Ihre Anonymität vollkommen gewährleisten, wenn Sie keine Angaben machen, die Hinweise auf Ihre Person geben. Wenn Sie Ihre Daten freiwillig angeben möchten, können wir Sie für Nachfragen kontaktieren und ggf. so den Hinweisen besser nachgehen.

Grundsätzlich werden alle Hinweise vertraulich behandelt und gründlich untersucht. Wir verpflichten uns dazu, dass Ihnen durch Hinweise keinen negativen Konsequenzen entstehen dürfen.

Das Hinweisgebersystem ist ausschließlich für Hinweise auf schweres Fehlverhalten zuständig. Dazu zählen etwa

  • Straftaten wie Bestechung, Veruntreuung oder Diebstahl
  • Handlungen, die STAHL KREBS der Gefahr erheblicher Strafe, Schadensersatzansprüche oder Bußgelder aussetzen, etwa Kartellrechtsverstöße, Geldwäsche oder grob mangelhafter Arbeitsschutz
  • Verhaltensweisen, die gegen Menschenrechte verstoßen, beispielsweise durch in Kauf genommene Kinder- oder Sklavenarbeit, oder in ganz erheblicher Weise Umweltschutzbelange oder Antidiskriminierungsvorschriften missachten.